Informationen zum Datenschutz (DSGVO)


1 Einleitung

Für die Eichverwaltungen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Mit diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Verarbeitung Ihrer Daten zum „Digitalen Eichantrag". Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Internetseiten und der Implementierung neuer Technologien und um unseren Service für Sie zu verbessern, können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese ab und zu erneut durchzulesen. Um den Verwendern von Messgeräten eine zentrale und benutzerfreundliche Abgabe der Eichanträge zu ermöglichen, stellen die nach Landesrecht zuständigen Eichverwaltungen den „Digitalen Eichantrag" als Webseite auf elektronischem Weg zur Verfügung. Gemäß § 37, Absatz 3, Mess- und Eichgesetzes (MessEG) hat die Eichung auf Antrag zu erfolgen.

2 Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim „Digitalen Eichantrag"

a) Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen Informationen wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer und die Mailadresse. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden, fallen nicht darunter.

b) Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise wenn Sie einen „Digitalen Eichantrag" zur Eichung von Messgeräten stellen. (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit § 5 Absatz 1 und 2 BbgDSG) Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten (Verwender eines Messgerätes) werden ausschließlich für den Zweck verwendet, zu dem Sie uns diese mit dem Eichantrag zur Verfügung stellen. (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a bis f DSGVO) Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Mit den Daten im „Digitalen Eichantrag" erklären Sie sich einverstanden, dass die Angaben zur Beantwortung bzw. Kontaktaufnahme von den Eichverwaltungen für Ihre Anfrage verwendet werden dürfen.

c) Gespeicherten Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

3 Datenverarbeitung (Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage)

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck der Bearbeitung von Anträgen auf Eichung von Messgeräten Ihre personenbezogenen Daten und Angaben zum Messgerät nebst Anlagen, die für Ihre Antragsbearbeitung erforderlich sind, gespeichert werden. Ohne diese Daten können wir Ihren Antrag nicht prüfen und bearbeiten. Die Verarbeitung ist zur Erfüllung der in unserer Zuständigkeit liegenden Aufgabe zur Eichung von Messgeräten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit § 5 Absatz 1 und 2 BbgDSG erforderlich.

4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden nur solange gespeichert, wie sie für die zweckbezogene Verwendung erforderlich sind. Die Daten aus den Eichanträgen werden in elektronischer Form, gemäß der für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen, aufbewahrt.

5 Minderjährigenschutz

Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

6 Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 15 bis 22 DSGVO zu:

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch.

7 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Sie haben gemäß Artikel 77 DSGVO zudem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde erfahren sie beim behördlichen Datenschutzbeauftragten bei der für Sie regional zuständigen Eichverwaltung.

8 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Sie erreichen den behördlichen Datenschutzbeauftragten für den „Digitalen Eichantrag" bei der regional für Sie zuständigen Eichverwaltung.

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