Informationen

Herzlich willkommen bei DEMOL (Digitaler Eichantrag Melden Online), dem zentralen Dienst der Eichverwaltungen für die Erfassung von digitalen Eichanträgen.

Letzte Aktualisierung der Informationsseite am: 22.05.2019, 10:17 Uhr

 

 

 

Die auf dieser Seite aufgeführten allgemeinen Informationen richten sich an Alle, die sich einen Überblick über das Fachverfahren "Digitaler Eichantrag" verschaffen möchten, um zukünftig den Eichantrag mit Hilfe dieses Verfahrens zu stellen. Der Inhalt der Seite wird entsprechend der Weiterentwicklung des Systems von der Redaktion "Digitaler Eichantrag" aktualisiert. Benutzen Sie daher diese Seite regelmäßig, um sich über Veränderungen am Fachverfahren zu informieren.



  1. Information zur Verwendung des „Digitalen Eichantrags“ nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Nach dem MessEG erfolgt die Eichung von Messgeräten auf Antrag. Ein Eichantrag für das Messgerät kann vom Verwender oder durch einen Beauftragten des Verwenders gestellt werden. Der Antrag für die Eichung eines Messgerätes muss rechtzeitig gestellt werden.

Um den Verwendern eine zentrale, benutzerfreundliche Möglichkeit zur Eichantragsmeldung auf elektronischem Weg zu ermöglichen, wird das Fachverfahren „Digitaler Eichantrag“ von den Eichverwaltungen bereitgestellt.

Nach dem Eingang der gemeldeten Eichanträge wird jeder Datensatz vom System automatisch validiert. Bei der Validierung werden die Inhalte der Datensätze auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Vom System werden nur fehlerfreie Eichanträge angenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Nach der Absendung der Eichanträge wird dem Versender automatisch eine Eingangsbestätigung über eine E-Mail zugestellt.

Mit dem "Digitalen Eichantrag" können vom Verwender oder einem Beauftragten des Verwenders nur Messgeräte gemeldet werden, deren Standort sich in Deutschland befindet.

 

  1. Verfügbarkeit und Ausbauschritte des "Digitalen Eichantrags"

Folgende Ausbaustufen sind für den Zeitraum 2019 bis 2021 vorgesehen.

  • 2019: Das Fachverfahren "Digitaler Eichantrag" befindet sich bis Ende 2019 in einer Vorbereitungsphase mit Testbetrieb (Pilotbetrieb). Soweit keine wichtigen Wartungsarbeiten oder Software-Updates erforderlich sind, ist der "Digitale Eichantrag" an Werktagen, von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr verfügbar. Mit der Aufnahme des Produktivbetriebs werden die Zeiten entsprechend angepasst.
    Derzeit können im Pilotbetrieb "
    Digitaler Eichantrag" die Daten nur an die Eichverwaltungen weitergeleitet werden, die das Fachverfahren „Eichverwaltungsprogramm (EVP)“ einsetzen. Dies sind die Eichverwaltungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Von den anderen Bundesländern die nicht das Fachverfahren „Eichverwaltungsprogramm (EVP)“ einsetzen, liegen aktuell noch keine Entscheidungen für eine Weiterverarbeitung vor.
  1. 2020: Für Anfang 2020 wird ein Produktivbetrieb mit einer kleinen Gruppe von Teilnehmern zur weiteren Verbesserung und Optimierung aufgenommen. Die Daten vom "Digitalen Eichantrag" werden dann, entsprechend der korrekten Standortadresse, automatisch an die am Verfahren teilnehmende Eichverwaltung übermittelt und stehen für eine Abarbeitung in einem weiteren Fachverfahren „Eichverwaltungsprogramm (EVP)“ zur Verfügung. Bei Bedarf kann nach einer bundesweiten Abstimmung unter den Eichverwaltungen die Anzahl der unterstützen Messgerätearten erweitert werden.
  2. 2021: Ab 2021 soll der "Digitale Eichantrag" im Produktivbetrieb für alle Verwender von Messgeräten zur Verfügung stehen.

 

  1. Verfahren, die beim „Digitalen Eichantrag" zur Verfügung stehen

Je nach Anzahl der zu meldenden Messgeräte werden von den Eichverwaltungen zwei verschiedene Meldeverfahren angeboten, die sich an unterschiedliche Gruppen von Messgeräteverwendern richten.

 

3.1 Einzelverfahren

Beim Einzelverfahren zum „Digitalen Eichantrag“ kann der Verwender oder der Beauftragte des Verwenders für ein Messgerät oder für eine kleine Serie gleichartiger Messgeräte einen Eichantrag stellen. Dieses Verfahren richtet sich typischerweise an kleine oder mittelständische Unternehmen mit wenigen Messgeräten, für die eine Eichung beantragt werden soll.

Die Eingabe der Daten erfolgt beim Einzelverfahren über eine benutzergeführte Webseite mit gleichzeitiger Validierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Validierung soll Fehleingaben durch den Verwender verhindern und einen betriebssicheren Ablauf sicherstellen. Die Seite ist so gestaltet, dass mit einem geringen Aufwand mehrere gleichartige Messgeräte hintereinander und in einer Sendung gemeldet werden können.

Nach dem Absenden erhält der Verwender eine Mail mit einer Eingangs- und Weiterleitungsbestätigung. Der Eichantrag wird danach automatisch an die regional zuständige Eichverwaltung zur weiteren Bearbeitung versendet.  

Hinweis: In einer weiteren Ausbaustufe wird es beim Einzelverfahren, für die Messgerätearten Taxameter und Wegstreckenzähler, eine Ergänzung zur Terminierung eines Eichtermins geben. Dieses Verfahren wird zukünftig nicht von allen Eichverwaltungen angeboten werden.

3.2 Massenverfahren

In der Beschreibung zum Massenverfahren werden zur besseren Unterscheidung gegenüber dem Einzelverfahren die Verwender oder die Beauftragten der Verwender als „Teilnehmer“ bezeichnet.

Das Massenverfahren richtet sich an regional oder bundesweit tätige Betriebe, deren Messgeräte sich an vielen unterschiedlichen Standorten in Deutschland befinden. Bei diesen Verfahren können maximal 2000 unterschiedliche Messgeräte in einer Meldung (XML-Datei) durch den Teilnehmer gemeldet werden. Das Verfahren ermöglicht es, in einem standardisierten Format, Eichanträge für eine Vielzahl von Geräten zu stellen.    

Teilnehmer, die dieses Verfahren verwenden möchten, benötigen hierzu die Unterstützung durch IT-Experten aus dem eigenen Unternehmen. Die Erstellung der „Digitalen Eichanträge“ wird typischerweise aus den Daten der Messgeräte, die sich in firmeneigenen Softwaresystemen befinden, generiert. Die Übermittlung der Eichanträge erfolgt über eine Webseite durch das Hochladen einer normierten XML-Datei mit den Messgerätedaten.

Für eine Teilnahme am Massenverfahren ist eine Registrierung erforderlich, da der Teilnehmer die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, entsprechend den  Anforderungen Schnittstellenbeschreibung „XML-Format  Digitaler Eichantrag“ sicherstellen muss. Der Teilnehmer erhält hierzu im Rahmen einer Anmeldung mit Registrierung eine Kennung und ein Passwort.

Ausführliche Einzelheiten zum Verfahren und der Datendatei werden in einer Schnittstellenbeschreibung „XML-Format Digitaler Eichantrag“ beschrieben. Das Dokument und weitere Informationen zum Massenverfahren können von registrierten Teilnehmern über den Downloadbereich heruntergeladen werden.

Nach der Absendung der XML-Datei erhält der Teilnehmer eine Eingangs- und Weiterleitungsbestätigung als Mail an die zuvor vereinbarte Mailadresse.

Eichanträge, die im Rahmen einer automatischen Validierung die Mindestanforderungen erfüllt haben, werden vom System an die regional zuständige Eichverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Eichanträge, die die Validierung nicht bestanden haben, erhält der Teilnehmer eine Fehlerdatei mit einer Fehlerbeschreibung. Nach Beseitigung der Fehler können diese Messgeräte vom Teilnehmer erneut über das Verfahren zur Eichung angemeldet werden.

Vor der Versendung von Eichanträgen müssen vom Teilnehmer, in Absprache mit dem Fachadministrator der Eichverwaltungen, Testmeldungen erstellt werden. Hierbei wird geprüft, ob der Teilnehmer eine ausreichende Mindestdatenqualität der Eichanträge sicherstellen kann. Erst nach einer Freigabe durch den Fachadministrator kann ein Teilnehmer „Digitale Eichanträge“ melden.

Verschlechtert sich die Datenqualität der Eichanträge, so dass eine automatische Bearbeitung im Rahmen des „Digitalen Eichantrags“ nicht mehr möglich ist, kann der Teilnehmer bis zur Wiedererreichung einer ausreichenden Mindestdatenqualität vom Verfahren ausgeschlossen werden.

  1. Übersicht der aktuell im "Digitalen Eichantrag" bereitgestellten Messgerätearten
    Im Pilotprojek stehen derzeit die folgenden Messgerätearten zur Verfügung. Mit Aufnahme des Produktivbetriebs kann die Liste der unterstützten Messgerätearten erweitert werden.

Messgerätearten

Nr

Beschreibung

Anmerkung

11

Waage (Klasse III oder IIII)

1)

12

Waage (Klasse III oder IIII) für Kassensystem (POS)

1)

13

PC für Kassensystem (POS)

1)

14

Waage (Klasse III oder IIII) für Kassensystem (POS & PC)

1)

21

Kraftstoffzapfanlage ohne Mengenumwerter

1)

22

Kraftstoffzapfanlage mit Mengenumwerter

1)

31

Abgasmessgerät für CO

1)

32

Abgasmessgerät für CO, CO2, HC, O2

1)

33

Abgasmessgerät für Dieselruß

1)

41

Reifenluftdruckmessgerät

1)

42

Reifenluftdruckautomat

1)

51

Taxameter

2)

52

Wegstreckenzähler

2)

 

Anmerkung 1): Die Messgerätearten 11 bis 42 werden ab der Schnittstellenbeschreibung „XML-Format Digitaler Eichantrag“, Version 1.8, in der Meldungsart Einzel- und Massenverfahren unterstützt.

Anmerkung 2): Die Messgerätearten 51 und 52 werden erst in einer späteren Version des "Digitalen Eichantrags" unterstützt und dann nur für die Meldungsart "Einzelverfahren".

 

  1. Welche Angaben müssen im „Digitalen Eichantrag“ durch den Verwender oder den Beauftragten des Verwenders gemacht werden


5.1 Standort des Messgerätes oder Adresse des Verwenders des Messgerätes:
Die Angabe der postalischen Adresse des Standortes des Messgerätes oder des Verwenders des Messgerätes ist die Voraussetzung, damit die Mitarbeiter der Eichbehörden das Messgerät zur Eichung aufsuchen können. Bei der Angabe von PLZ, Ort und Straße sind die Angaben gemäß dem aktuellsten Stand von Datafactory Streetcode der Deutschen Post Direkt durchzuführen.

 

5.1.1: Im Einzel-/Kleinserienverfahren wird dies automatisch über einen Assistenten bei der Eingabe auf der Webseite erreicht.

 

5.1.2: Beim Massenverfahren muss die Richtigkeit der Daten vom Teilnehmer sichergestellt werden. Mit Hilfe einer Straßensuche besteht die Möglichkeit nach dem korrekten Kurznamen (STR-NAME22) der Straße, gemäß dem aktuellen Datenstand von Datafactory Streetcode der Deutschen Post Direkt, zu suchen. Die Schreibweise des Straßennamens entspricht damit den Anforderungen der Schnittstellenbeschreibung:XML-Format Digitaler Eichantrag.

 

Nur mit diesen exakten Angaben von PLZ, Ort und Straße kann das System automatisch und eindeutig die zuständige Eichverwaltung im Einzel-/Massenverfahren für dieses Messgerät ermitteln. Duch die Standortangabe ist das Messgerät für den Außendienst der Eichverwaltungen zur Eichung auffindbar.

 

Werden die Angaben von PLZ, Ort und Straße nicht im Datenbestand gefunden, so kann dieses Messgerät nicht über das automatische Verfahren „Digitaler Eichantrag“ angenommen werden. Die Pflichtangaben zur Standortadresse bestehen im Wesentlichen aus den Angaben: Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ergänzend können freiwillige Angaben für einen örtlichen Ansprechpartner beim Verwender mit Kontaktdaten (Name, Telefon-/Mobiltelefonnummer, Mailadresse) gemacht werden. Diese Angaben dienen dazu, um beispielsweise einen Termin zur Eichung des Messgerätes abzustimmen.

 

5.2 Rechnungsadresse: Neben der Standortadresse ist auch die Rechnungsadresse, soweit diese von der Standortadresse abweicht, anzugeben. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Rechnung postalisch zustellungsfähig ist.

 

5.3 Messgerätedaten: Die Angabe der Messgerätedaten dienen der eindeutigen Identifizierung und Beschreibung des Messgerätes für die Durchführung einer Eichung. Aus den Angaben kann zum Beispiel ermittelt werden, welche Prüfeinrichtungen zur Eichung des Messgerätes erforderlich sind.

 

 

  1. Limits im "Digitalen Eichantrag"

Für die Sicherstellung eines fehlerfreien und sichern Betriebs wurden im Verfahren „Digitaler Eichantrag“ systemtechnische Limits implementiert. Diese sind von den Teilnehmern, die die Eichanträge über das Massenverfahren melden, zu beachten:

 

6.1: Über die Webseite können mit einer Sendung maximal 10 verschiedene XML-Dateien mit Eichantragsdaten versendet werden. Die Summe der Dateigröße von allen XML-Dateien darf in einer Sendung nicht größer sein als 20 MB. Die Dateigröße einer einzelnen XML-Datei mit Eichantragsdaten darf maximal 5 MB nicht überschreiten. Dies entspricht ca. 2000 Eichanträgen je XML-Datei.

 

6.2: Je XML-Datei können maximal 2000 "Digitale Eichanträge" gemeldet werden.

 

6.3: Durch die Limitierung der Dateigröße auf 5 MB bei einer XML-Datei mit Eichantragsdaten bleibt die Eingangsbestätigung mit Anhängen, die der Teilnehmer als E-Mail erhält, in einer Größenordnung, die problemlos zugestellt werden kann.  

  1. Rechtlicher Hinweis

Gemäß § 37, Absatz 3, Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfolgt die Eichung von Messgeräten auf Antrag. Ein Antrag auf Eichung sollte nach § 38, Satz 1, MessEG mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (31.12.) gestellt werden. Wird die Eichung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt und ist eine Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht möglich, so kann die zuständige Behörde eine weitere Verwendung des Messgerätes bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestatten.

Die Entscheidung über die Gestattung der Weiterverwendung erfolgt durch einen gebührenpflichtigen Bescheid (Gestattungsbescheid) durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die über den „Digitalen Eichantrag“ gemeldeten Eichanträge, werden nach § 40 MessEG über ein automatisches Verfahren, an die, nach Landesrecht zuständige Eichverwaltung, zur Bearbeitung und Durchführung der Eichung weitergeleitet.

 

  1. Weitere Informationen

Die aktuellen technischen Informationen und die Kontaktdaten für die Ansprechpartner zum Pilotprojekt "Digitaler Eichantrag" finden registrierte Teilnehmer im Downloadbereich.

Allgemeine Informationen zum Mess- und Eichgesetz und zum Eichantrag sind erhältlich bei den regional zuständigen Eichverwaltungen (externer Link) der Bundesländer.

 

 

© 2019, Redaktion "Digitaler Eichantrag", Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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