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A. Hinweis zur Verwendung des „Digitalen Eichantrags" nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Nach dem MessEG erfolgt die Eichung von Messgeräten auf Antrag. Ein Eichantrag für das Messgerät kann vom Verwender oder durch einen Beauftragten des Verwenders gestellt werden. Der Antrag für die Eichung eines Messgerätes muss rechtzeitig gestellt werden.

Um den Verwendern eine zentrale, benutzerfreundliche Möglichkeit zur Eichantragsmeldung auf elektronischem Weg zu ermöglichen, wird das Fachverfahren „Digitaler Eichantrag" von den Eichverwaltungen bereitgestellt. Nach dem Eingang der gemeldeten Eichanträge wird jeder Datensatz vom System automatisch validiert. Bei der Validierung werden die Inhalte der Datensätze auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Vom System werden nur fehlerfreie Eichanträge angenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet

Nach der Absendung der Eichanträge wird automatisch eine Eingangsbestätigung an den Versender versendet.

B. Rechtliche Hinweise für den Verwender von Messgeräten

Gemäß § 37, Absatz 3, Mess- und Eichgesetzes (MessEG) erfolgt die Eichung auf Antrag. Ein Antrag auf Eichung sollte nach § 38 Satz 1 MessEG mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (31.12.) gestellt werden. Wird die Eichung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt und ist eine Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht möglich, so kann die zuständige Behörde eine weitere Verwendung des Messgerätes bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestatten.

Die Entscheidung über die Gestattung der Weiterverwendung erfolgt durch einen gebührenpflichtigen Bescheid (Gestattungsbescheid) durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die über den „Digitalen Eichantrag" gemeldeten Eichanträge, werden nach § 40 MessEG über ein automatisches Verfahren, an die nach Landesrecht zuständigen Eichverwaltung, zur Bearbeitung und Durchführung der Eichung weitergeleitet.

C. Anmeldung

Bevor es losgehen kann, melden Sie sich bitte in dem für Sie zutreffenden Bereich an

Die Anmeldung zum Sammelverfahren ist hierbei allerdings nur für Kunden gedacht, die Eichanträge für eine Vielzahl von Messgeräten aus einer Datenbank so exportieren können, dass diese in einer genormte XML Datei in DEMOL halbautomatisch hochgeladen und verarbeitet werden. Voraussetzung hierfür sind eine eigene elektronische Messgeräteverwaltung, sowie Programmierkenntnisse um eine XML-Datei generieren zu können.

Wenn Sie sich zum Sammelverfahren anmelden möchten, so verwenden Sie bitte die Schaltfläche "Registrierung". Für Fragen zum digitalen Eichantrag nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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